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   BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95   

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https://dejure.org/1995,7581
BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95 (https://dejure.org/1995,7581)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - 4 StR 678/95 (https://dejure.org/1995,7581)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - 4 StR 678/95 (https://dejure.org/1995,7581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde wegen magelnder Begründung - Bestimmtheit eines Antrags bei allgemeiner Sachrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
    Da es sich bei der Angabe des Zieles der Revision der Nebenklägerin um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für ihr Rechtsmittel handelt, muß sie vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgen (BGH, Beschluß vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
    Es wäre erforderlich gewesen, daß die Nebenklägerin im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO ausdrücklich klarstellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95).
  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheitert daran, daß die Nebenklägerin sich das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen muß (vgl. BGHSt 30, 309; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 44 Rdn. 19).
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95

    Verwerfung der Revision - Beeinträchtigung der Rechte der Nebenklägerin

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
    Es wäre erforderlich gewesen, daß die Nebenklägerin im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO ausdrücklich klarstellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95).
  • BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96

    Revisionsrechtliche Auslegung eines nebenklägerischen Revisionsantrages bei

    Die erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgte Angabe eines zulässigen Anfechtungszieles ist unbeachtlich (BGH Beschlüsse vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91 - und vom 28. November 1995 - 4 StR 678/95 -).
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