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BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde wegen magelnder Begründung - Bestimmtheit eines Antrags bei allgemeiner Sachrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
Da es sich bei der Angabe des Zieles der Revision der Nebenklägerin um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für ihr Rechtsmittel handelt, muß sie vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgen (BGH, Beschluß vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91). - BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …
Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
Es wäre erforderlich gewesen, daß die Nebenklägerin im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO ausdrücklich klarstellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95). - BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheitert daran, daß die Nebenklägerin sich das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen muß (vgl. BGHSt 30, 309;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 44 Rdn. 19). - BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95
Verwerfung der Revision - Beeinträchtigung der Rechte der Nebenklägerin
Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
Es wäre erforderlich gewesen, daß die Nebenklägerin im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO ausdrücklich klarstellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95).
- BGH, 15.01.1997 - 2 StR 569/96
Revisionsrechtliche Auslegung eines nebenklägerischen Revisionsantrages bei …
Die erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erfolgte Angabe eines zulässigen Anfechtungszieles ist unbeachtlich (BGH Beschlüsse vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91 - und vom 28. November 1995 - 4 StR 678/95 -).